Hilfe bei Kündigung und Räumungsklage – Ihre Rechte als Mieter
Sie haben eine Kündigung erhalten oder sogar eine Räumungsklage zugestellt bekommen? Das kann sehr belastend sein, doch Sie sind nicht allein! Bei Kündigungen und Räumungsklagen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Situation zu klären.
Können wir Ihnen einen Sieg garantieren?
Leider nicht. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in welchen die Kündigung berechtigt ist. In diesen Fällen können auch wir Ihnen die Wohnung nicht erhalten. Wir können aber dafür sorgen, dass Sie so lange wie möglich in der Wohnung bleiben und dies zu möglichst günstigen Konditionen.
Bekommen Sie die beste Hilfe?
Geleitet wird unser Team von Roderik Pfreundschuh. Er ist Fachanwalt für Mietrecht. Er arbeitet seit über 16 Jahren ausschließlich im Mietrecht.
Sie können sicher sein, dass Sie optimale Hilfe erhalten.
Oft vergebens, nie umsonst
Die anwaltliche Hilfe kostet Geld. Das ist leider auch bei uns nicht anders.
Wir versuchen dennoch, Ihnen den günstigsten Weg aufzuzeigen. Oftmals kostet aber das längere Bleiben in der Wohnung Geld.
Helfen kann Ihnen hier eine Rechtsschutzversicherung.
Prozesskostenhilfe
Sie sind bedürftig, so kann ein Gerichtsprozess auch über Prozesskostenhilfe (PKH) geführt werden.
Bedenken Sie aber.
1. Der Staat prüft nach zwei Jahren, ob Sie zu Vermögen gekommen sind. Sollten Sie zu Vermögen gekommen sein, so verlangt er die Prozesskostenhilfe zurück.
2. Der Staat zahlt immer nur den eigenen Anwalt. Sollten Sie den Prozess verlieren, so müssen Sie den gegnerischen Anwalt aus der eigenen Tasche bezahlen.
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